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| Abmahnung, Urheberrecht

Was ist eine Abmahnung in Urheberrechtssachen?


Wenn Sie eine Abmahnung oder ein Mahnschreiben aufgrund einer Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, hat zuvor ein Inhaber von Urheberrechten z. Bsp.: an Musikstücken, Kartenmaterial, Filmwerken oder Computerspielen, etc. in einem gerichtlichen Verfahren feststellen lassen, dass Sie eines dieser Werke ohne das Einverständnis des Rechteinhabers / ohne Nutzungsrecht am Werk von Ihrem Internetanschluss über eine „Internettauschbörse“ und/oder unter Einsatz einer Filesharing Software einer unbekannten Vielzahl von Personen im Internet zur Verfügung gestellt haben.

In diesem gerichtlichen Verfahren wurde Ihr Urheberrechtsverstoß dokumentiert und die Beweise hierfür gesichert.

Kurz: Dieses unerlaubte zur Verfügung stellen/Nutzung führt dazu, dass Sie sich gegenüber dem Rechteinhaber mitunter schadenersatzpflichtig gemacht haben.

Der Inhaber von Urheberrechten hat diesen Vorgang im Internet feststellen und bis zu Ihrer IP-Adresse zurückverfolgen lassen.

Die Rückverfolgung wurde dokumentiert, um die Schadenersatzforderung des Rechteinhabers gegen Sie geltend zu machen, auch in einem Klageverfahren vor Gericht.

Ein Gerichtsverfahren in Urheberrechtssachen kann für Sie daher zu erheblichen weiteren Kosten führen, zusätzlich zu den Schadenersatzforderungen des Rechteinhabers.

Allerdings gibt es einen schnellen, kostengünstigen Weg, ohne die Gerichte zu bemühen, um die Sache zu erledigen: ein Vergleich.

Ein Vergleich regelt die künftige Unterlassung der Handlung durch Sie sowie die Ansprüche auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten und Schadenersatzforderungen des Rechteinhabers und ermöglicht mitunter, die Forderungen des Rechteinhabers rasch zu erledigen.

Wenn Sie daher Adressat eines Mahnschreibens in Urheberrechtssachen sind, sollten Sie dieses nicht ignorieren und sich alle Chancen einer gütlichen Erledigung durch ein Vergleichsangebot offenhalten.

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