Unser Glossar
Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH
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Unter einem Akkreditiv versteht man einen Vertrag, der zwischen Bank und Kunde (Importeur) geschlossen wird. Dieser Vertrag verpflichtet die Bank, bei Übergabe bestimmter Dokumente eine Zahlung an den Begünstigten (Exporteur) zu leisten.
Der Importeur muss die Lieferung der Ware nur bezahlen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für den Exporteur bedeutet ein Akkreditiv die Garantie, dass die Zahlung erfolgt, wenn er wiederum alle vertraglichen Vereinbarungen eingehalten hat.